Festlegung neuer Flurstücksgrenzen

Amtliche Liegenschaftsvermessung zur Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken.

Hoheitliche Vermessung zur Fortführung
des Liegenschaftskatasters

Soll ein Grundstück aufgeteilt oder mit einem anderen vereinigt werden, ist eine amtliche Katastervermessung erforderlich. Dabei legen wir neue Flurstücksgrenzen fest und erstellen die Grundlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Die Unterlagen dienen dem Eigentumsnachweis und sind Voraussetzung für den Grundbucheintrag, z.B. bei Verkauf oder Vererbung eines Grundstücksteils. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) setzen wir notariell beurkundete Teilungen in der Örtlichkeit um – rechtssicher, zuverlässig und abgestimmt mit den zuständigen Behörden.

Kompetenz und Erfahrung

KURZMANN VERMESSUNG ist seit 1974 Ihr kompetenter Partner für hoheitliche Liegenschaftsvermessung und amtliche Bodenordnung. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur stehen wir Ihnen beratend und mit umfangreicher Expertise zur Seite. Engagiert, effizient, exakt – das ist unser Versprechen an Sie.

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Porträt von Nicolas Reydel

Nicolas Reydel
Vermessungsassessor
Mitglied der Geschäftsleitung

reydel@kurzmann.de
07425 / 33130-14