Örtliche Überprüfung und Abmarkung
von amtlichen Grenzen
Bei der amtlichen Grenzfeststellung wird überprüft, ob bestehende Grenzpunkte in der Örtlichkeit mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster übereinstimmen. Fehlende oder unklare Grenzzeichen werden bei Bedarf erneut abgemarkt, um den Grenzverlauf rechtssicher mit amtlichen Grenzzeichen zu markieren.
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gewährleisten wir eine rechtskonforme Durchführung und Dokumentation der festgestellten Grenzen für das amtliche Liegenschaftskataster.
Kompetenz und Erfahrung
KURZMANN VERMESSUNG ist seit 1974 Ihr kompetenter Partner für hoheitliche Liegenschaftsvermessung und amtliche Bodenordnung. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur stehen wir Ihnen beratend und mit umfangreicher Expertise zur Seite. Engagiert, effizient, exakt – das ist unser Versprechen an Sie.